10.03.2012 10:00 Uhr - 19:00 Uhr
Abgabetermin: 17.Februar 2012.
Beiträge sind zu schicken an:
Wolfgang Helfrich
Neubrücker Str.56a
13465 Berlin
An den Wettbewerben des BDFA kann sich jeder Autor unter folgenden Voraussetzungen beteiligen:
Sofern Unterscheidungen erforderlich sind, werden Autoren, die nicht Mitglied im BDFA sind, mit dem Begriff Film-Autoren bezeichnet. Autoren, die Mitglied im BDFA sind werden als BDFA-Film-Autoren bezeichnet.
Der Autor anerkennt und erfüllt die Wettbewerbs- und Jurybestimmungen des BDFA. Der Film wird über den zuständigen Klub, den Filmtest oder den für seinen Wohnort oder Club zuständigen Landesverband gemeldet. Einzelmitglieder und Film-Autoren können ihre Filme über einen Klub oder eine Region in ihrem Bundesland bzw. über einen evt. vorhandenen Filmtest des Landesverbandes zum Wettbewerb melden. Film-Autoren zahlen für jeden eingereichten Film eine Meldegebühr, deren Höhe vom BDFA-Vorstand festgelegt wird, an den BDFA.
Ehemaligen BDFA-Mitgliedern steht die Möglichkeit der Teilnahme an BDFA-Wettbewerben nicht zur Verfügung
Landesfilmfestivals stellen die zweite Ebene dar. An Landesfilmfestivals können nur Filme teilnehmen, die durch eine Jury oder ein Auswahlgremium (Klub, Region bzw. dem entspr. Einspruchsgremium) der ersten Ebene dafür gemeldet wurden.
Meldebogen
Die Meldung von Filmen erfolgt ausschließlich mit dem Filmmeldebogen des BDFA. Er ist bei den Klubs, den Betreuern der Einzelmitglieder, den Leitern der Regionen sowie den Landesverbänden und bei den Veranstaltern von Sonderwettbewerben oder bei der Geschäftsstelle des BDFA erhältlich. Jeder Meldebogen muss Angaben über den Autor und alle schöpferisch beteiligten Mitarbeiter enthalten. Er muss vom verantwortlichen Autor des Films original unter schrieben sein; Unterschriften in Vollmacht oder in Vertretung sind nicht zulässig. Bei Minderjährigen bzw. nicht oder bedingt rechtsfähigen Personen ist die Unterschrift der rechtsfähigen Person erforderlich, die die Autoren betreut. (Auszug aus den Wettbewerbs- und Jurybestimmungen (Rahmenrichtlinie) in der Fassung vom 18.September 2010)
|
Veranstaltungsort: Kino TONI
Veranstalter: NVC Nordberliner Videoclub
|